Ihr Steuerberater im Allgäu
Mit meiner mehrjährigen Erfahrung berate ich meine Mandanten persönlich, umfassend, individuell und stehe ihnen bei allen finanziellen, betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen zur Seite. Mein Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand meiner Mandanten zu minimieren und entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse zu unterstützen.
Leistungen
Die optimale Aufbereitung von Daten ist die Grundlage für eine Verbesserung der steuerlichen Gestaltung. Durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten in Kombination mit meinem branchenspezifischen Wissen, kann ich eine umfassende, kompetente und persönliche Gesamtberatung sicherstellen.
Lohn- und Finanzbuchführung
- Finanzbuchführung
- Mit Offener-Posten-Buchhaltung
- Ausfertigung betriebswirtschaftlicher Auswertungen
- Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen (USt-VA) und zusammenfassender Meldungen (ZM)
- Anlagenbuchführung
- Übernahme von Mandantenbuchhaltungen aus Fremdprogrammen mit DATEV-Schnittstellen
Steuer- und Unternehmensberatung
- Erstellung von Jahresabschlüssen aller gängigen Rechtsformen
- Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen
- Erstellung aller betrieblicher und privater Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einlegen von Rechtsbehelfen
- Mitwirkung bei der Betriebsprüfung
- Existenzgründungsberatung
- Betriebsaufgabe, Betriebsverkauf, Nachfolgeregelung
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
Mandanteninformationen
Steuertermine Juni 2023
12.06. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.06.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Mai 2023; ** für das II. Quartal 2023]
Steuertermine Juli 2023
10.07. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.07.2022. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Juni 2023; bei vierteljährlicher Abführung für das II. Quartal 2023]